2011-01-24: (Planung, Ausführung, Erhaltung und Pflege von Garten- und sonstigen Außenanlagen sowie der Vertrieb und der Verkauf von Artikeln für den Gartenbereich). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bergstraße 54, 72555 Metzingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Mugele GmbH, Schopsdorf (Amtsgericht Stendal HRB 8904), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-21: Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Persönlich haftender Gesellschafter: Fleischmann Garten Verwaltungsgesellschaft mbH, Metzingen , mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-21: Personenbezogene Daten geändert bei "Mugele GmbH" mit Sitz in Schopsdorf , nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Fleischmann Garten Verwaltungsgesellschaft mbH, Metzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 736587). Persönlich haftender Gesellschafter: Mugele GmbH, Schopsdorf .
2021-03-02: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 mit Nachtrag vom 19.02.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "die gartenbauer gmbh + co. kg fischer + fleischmann", Metzingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 733544) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.