2009-07-21: Geschäftsanschrift: Am Piperfenn 7, 14776 Brandenburg an der Havel. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Fleischwaren Disselhoff GmbH, Brandenburg an der Havel (Amtsgericht Potsdam, HRB 21934 P). Prokura: 1. Nottbrock, Daniel, *17.07.1976, Rheda-Wiedenbrück; Einzelprokura. Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRA 5854) nach Brandenburg an der Havel verlegt. Der Sitz der persönlich haftenden Gesellschafterin ist von Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRB 7191) nach Brandenburg an der Havel verlegt. Tag der ersten Eintragung: 14.10.2005.
2011-01-27: Firma: Geändert, nun: Disselhoff Convenience GmbH & Co. KG; Vertretungsregelung: Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft entweder durch zwei von ihnen gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristren vertreten. Änderung zu Nr. 1: der Name der Gesellschafterin ist geändert; persönlich haftender Gesellschafter: Disselhoff Convenience GmbH, Brandenburg an der Havel (Amtsgericht Potsdam, HRB 21934 P); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Daake, Günter, *30.07.1943, Rheda-Wiedenbrück.
2011-02-08: Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: die Gesellschafterin heißt richtig: persönlich haftender Gesellschafter: Disselhoff Convenience Beteiligungs GmbH, Brandenburg an der Havel (Amtsgericht Potsdam, HRB 21934 P); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
2011-03-29: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Tönnies Foodservice GmbH, Rheda-Wiedenbrück (AG Gütersloh, HRB 6583) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
2011-07-19: Die Verschmelzung ist mit der am 25.06.2011 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Gütersloh, HRB 6583) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.