Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Flentje Immobilienverwaltung GmbH

Bewirtschaftung, Sondereigentumsverwaltung, Immobilienverwalter..., Leistungskatalog, Hausverwaltung
Adresse / Anfahrt
Alemannstraße 10
39106 Magdeburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-06-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2015. Geschäftsanschrift: Alemannstraße 10, 39106 Magdeburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien sowie die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, die den Erwerb, Veräußerung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Flentje, Michael, Magdeburg, *23.07.1970; Flentje-Norden, Steffi, Magdeburg, *06.10.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-03-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Flentje Haus- und Grundstücksverwaltung oHG mit dem Sitz in Magdeburg und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Die Flentje Haus- und Grundstücksverwaltung oHG mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRA 4668) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.