2021-07-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2021 mit Änderung vom 02.07.2021. Geschäftsanschrift: Hopfenbreite 10, 31789 Hameln. Gegenstand: Vermittlung von Versicherungen und Kapitalanlagen im Sinne der §§ 34c, 34d und 34f GewO, weiterhin die Beratung zu bzw. für die Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar- und Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen nach § 34 i GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weddecke, Kay, Hameln, *05.05.1991, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-09-14: Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2021 hat zum Zwecke der Übernahme des von Kay Weddecke unter der Firma FlexiVers Kay Weddecke e.K., Hameln betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1.000,00 und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.05.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2021 das von dem Einzelkaufmann Weddecke, Kay, Hameln, *05.05.2021 unter der Firma FlexiVers Kay Weddecke e.K. in Hameln betriebene Unternehmens als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
2021-09-20: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.09.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.