2009-01-30: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2008 sowie dem Zustimmungsbeschluss seiner Mitgliederversammlung vom 12.12.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.12.2008 mit dem Verein Luftsportfreunde Westerstede e.V. mit Sitz in Westerstede (Amtsgericht Oldenburg, VR 120135) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.