2012-06-29: (Ist die Erbringung von Fliesenlegearbeiten sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Weinstraße 30, 67434 Neustadt. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Fliesen Mäurer Verwaltungs-GmbH, Neustadt an der Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 63092).
2012-08-24: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2012 das Vermögen der Fliesen Mäurer eK, Inh. Ulrich Gotthold mit Sitz in Neustadt/Wstr. (Amtsgericht Ludwigshafen, HRA 41939) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.