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Fliesen Okrusch GmbH & Co. KG

Bauunternehmen, Fliesenhandwerk, Fliesenlegermeister..., Fliesenlegerhandwerk, Ausführung von Fliesenverlege, Meta-Produkten, Natursteinarbeiten
Adresse / Anfahrt
Schillerstraße 16
26188 Edewecht
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-18:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 16, 26188 Edewecht. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: O&H Verwaltungs GmbH, Edewecht (Amtsgericht Oldenburg HRB 213661), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-21:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Fliesen Okrusch GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.07.2019 mit Änderungen vom 15.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammmlungen vom 04.07.2019 und 20.08.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Okrusch, Thomas, Edewecht, *27.02.1965 unter der Firma Fliesen Okrusch e. K. Inh. Thomas Okrusch mit Niederlassung in Edewecht betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-08-21:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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