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Fliesen Urban GmbH

Hochbau, Fliesenarbeiten, Bauausführung..., Weißbuch, Putzarbeiten, Baudienstleistungen, Invalid, Abrechung, Dickbettverlegung, Dünnbettverlegung, Marmor und Granit
Adresse / Anfahrt
Myslowitzer Straße 63
12621 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-09-18:
Firma: Fliesen Urban GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Myslowitzer Straße 63, 12621 Berlin; Gegenstand: Die Verlegung von Fliesen, Naturstein, Mosaik, Arbeiten im Trockenbau und Verlegung auf Balkonen und Terrassen, komplette Betreuung bei Sanierungsarbeiten und Neubauten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Urban, Swen, *11.07.1974, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.08.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Fliesen Urban e.K. vom Inhaber Swen Urban geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47468 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 06.08.2019. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-12-08:
Prokura: 1. Bäuml, Nicole, *25.06.1987, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

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