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Fliesen Wingenfeld GmbH & Co. KG

Renovierungsarbeiten, Fliesenhandwerk, Kundenwünsche..., Lieblingsfliese, Fliesenplanung, Uhr Beratungstermine, DEKOELEMENT, Karteneinstellungen
Adresse / Anfahrt
Haselstraße 1a
36088 Hünfeld
1x Adresse:

Am Grubener Weg 16
36151 Burghaun


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-07-29:
(Gegenstand des Unternehmens ist Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, die Verlegung von Beton- und Natursteinen sowie der Handel mit Fliesen und Natursteinen und das Erwerben, Haben, Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere der Beteiligung an der Gesellschaft Fliesen Wingenfeld Verwaltung GmbH, sowie das Tätigen aller damit jeweils in Zusammenhang stehender Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Haselstraße 1a, 36088 Hünfeld. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als persönlich haftende Gesellschafterin: Fliesen Wingenfeld Verwaltung GmbH, Hünfeld (Amtsgericht Fulda HRB 7556).

2019-09-12:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Fliesen Wingenfeld e.K., Inh. Andreas Wingenfeld, mit Sitz in Hünfeld als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.