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Floßstation Braunschweig GmbH

Anbieter von Bootsfahrten, Fallersleber, Floß-Station..., Floßfahrten, Gruppenfahrten, Okerfahrt, Floßfahrt, Botanischen Garten, Bootsverleih am Botanischen
Adresse / Anfahrt
Kurt-Schumacher-Straße 25
38102 Braunschweig
2x Adresse:

Am Fallersleber Tore 6
38100 Braunschweig


Werkstättenweg
38122 Braunschweig


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-09-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2015. Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 25, 38102 Braunschweig. Gegenstand: Planung, Beratung und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, insbesondere die Veranstaltung von Floß- und Bootsfahrten sowie die Vermietung von Flößen, Booten und anderen Fortbewegungsmitteln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Häußler, Tina, Braunschweig, *17.06.1971.

2016-03-14:
Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsplan vom 09.03.2016 eingereicht worden. Danach soll die Magrathea Event Limited, eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England und Wales mit Sitz in England, 6 Agar Street London WC2N 4HN als übertragender Rechtsträger mit der Floßstation Braunschweig GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz Deutschland, 38102 Braunschweig, Kurt-Schumacher-Straße 25 (Amtsgericht Braunschweig HRB 205482) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Floßstation Braunschweig GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Floßstation Braunschweig GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Floßstation Braunschweig GmbH nach § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Floßstation Braunschweig GmbH gem. § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Floßstation Braunschweig GmbH unter deren Geschäftsanschrift 38102 Braunschweig, Kurt-Schumacher-Straße 25 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Floßstation Braunschweig GmbH gefordert werden muss.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen Magrathea Event Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 (CCBMR 2007) i. V. m. § 122 a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Magrathea Event Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Floßstation Braunschweig GmbH nach § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Floßstation Braunschweig GmbH gem. § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Floßstation Braunschweig GmbH unter deren Geschäftsanschrift 38102 Braunschweig, Kurt-Schumacher-Straße 25 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Floßstation Braunschweig GmbH gefordert werden muss.Den Gläubigern der Floßstation Braunschweig GmbH und der Magrathea Event Limited werden vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos unter der Anschrift 38102 Braunschweig, Kurt-Schumacher-Straße 25 erteilt (§ 122 Nr. 4 UmwG).

2016-12-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 09.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2016 mit der Magrathea Event Limited mit Sitz in London / Vereinigtes Königreich verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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