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FlowLogiX GmbH

AMHS, Transportsystemen, MMS..., Transportsysteme, Unternehmensprozesse, Bewältigung
Adresse / Anfahrt
Pohrsdorfer Weg 3a
01169 Dresden
1x Adresse:

Chemnitzer Straße 48b
01187 Dresden


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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-02-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2019. Geschäftsanschrift: Hebbelstr. 36 C, 01157 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Softwareentwicklung und Beratung zu Materialfluss, Logistik und Produktion, außer Rechts- und Steuerberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Erler, Martin, Dresden, *14.05.1983; Schmaler, Robert, Dresden, *26.05.1987, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-12:
Geschäftsanschrift: Pohrsdorfer Weg 3 A, 01169 Dresden. Bestellt: Geschäftsführer: Hammel, Christian, Dresden, *21.10.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Erler, Martin, Dresden, *14.05.1983. Die FabFlow GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 36524) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.