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Flowervision Reutlingen GmbH

Pflanzen, Blumengroßhandel, Navigationssysteme..., Duyvenvoorde, Buchhaltung
Adresse / Anfahrt
Täleswiesenstraße 19
72770 Reutlingen
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-06-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2013. Geschäftsanschrift: Täleswiesenstraße 19, 72770 Reutlingen. Gegenstand: 1. Verwaltung eigenen Vermögens 2. Blumen- und Pflanzengroßhandel und Handel mit mit dazugehörigen Bedarfsartikeln. Stammkapital: 25.130,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Krajnc, Dragec, Ofterdingen, *16.12.1960.

2014-02-28:
1. Die Gesellschaft hat am 12.02.2014 den Verschmelzungsplan eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind die "Flowervision Reutlingen Limited", eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England und Wales mit Sitz in England, Waverley House, 7 - 12 Noel Street, London W1F 8GQ als übertragende Gesellschaft und die Flowervision Reutlingen GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Täleswiesenstr. 19, 72770 Reutlingen, Deutschland als übernehmende Gesellschaft beteiligt.3.a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Register des Companies House of Cardiff unter der Registernummer 05537121.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 745143.4.a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Flowervision Reutlingen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Flowervision Reutlingen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Flowervision Reutlingen GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm.§ 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden.Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Flowervision Reutlingen GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs.1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichlich des Anspruchs der Gläubiger ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheistleistung können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Flowervision Reutlingen GmbH unter deren Geschäftsanschrift Täleswiesenstr. 19, 72770 Reutlingen Burscheid geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Flowervision Reutlingen GmbH gefordert werden muss.b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.c) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen Flowervision Reutlingen Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 ("CCBMR 2007") i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Flowervision Reutlingen Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Flowervision Reutlingen GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Flowervision Reutlingen GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Flowervision Reutlingen GmbH unter deren Geschäftsanschrift Täleswiesenstr. 19, 72770 GmbH geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Flowervision Reutlingen GmbH gefordert werden muss.d) Den Gläubigern der Flowervision Reutlingen GmbH und der Flowervision Reutlingen Limited werden vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos unter der Anschrift Täleswiesenstr. 19, 72770 Reutlingen erteilt (§ 122d Nr. 4 UmwG).

2014-10-22:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 17.01.2014, des Versammlungsbeschlusses der übernehmenden Gesellschaft vom 16.09.2014 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 31.07.2014 die Private Limited Company by Shares "Flowervision Reutlingen Limited", London (Companies House Cardiff 05537121) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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