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Fluhr Displays GmbH & Co. KG

Metallindustrie und -verarbeitung, Lokales Unternehmen, Kartenständer..., Bodenständer, Sonderlösungen, Prospektständer, POS-Display, Lochwandsysteme, Thekenständer, Warenpräsentation, Thekendisplays
Adresse / Anfahrt
Buschelbergstraße 4
86850 Fischach
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-11-10:
(Entwicklung, Produktion, Handel und Vertrieb von Werbe-, Verkaufs- und Informationsdisplays, Warenständern und sonstigen Warenpräsentationen sowie sonstigen technischen Produkten, ferner Vermietung und Verpachtung von immateriellen und materiellen Vermögensgegenständen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Fluhr Verwaltungs-GmbH, Fischach (Amtsgericht Augsburg HRB 34624), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-03:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.05.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2021 das unter der Firma Fluhr Displays e.K. mit Niederlassung in Fischach betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann / der Einzelkauffrau Fluhr, Gottfried, Fischach, *24.11.1966 übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 02.06.2021. Firma geändert, nun: Fluhr Displays GmbH & Co. KG. Erteilt: Einzelprokura: Mayr, Isolde, Walkertshofen, *11.09.1960. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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