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Flyerfabrik Werbe-GmbH

Heißfolienprägung, Bauzaunbanner, Kleinauflagen..., Druckprodukte, WallCandy, Weihnachtsurlaub, Fotokalender, Fotobücher, Geburtskarten, Tischkalender
Adresse / Anfahrt
Auenweg 18a
94447 Plattling
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-05-29:
94447 Plattling.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1999 mit Nachtrag vom 28.01.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2014 hat die Änderung des § 1 ( Sitz, bisher Wallersdorf, Amtsgericht Landshut HRB 6898 ) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Auenweg 18 a, 94447 Plattling. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Broschüren und Werbezetteln sowie Planung und Durchführung von Werbung jeder Art, soweit dies nicht handwerklich geschieht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klingler, Friedrich Wilhelm, Wallersdorf, *17.06.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Klingler, Tanja, Wallersdorf, *24.07.1978.

2015-08-25:
Die CreaCom New Media GmbH mit dem Sitz in Wallersdorf ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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