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ForSchur Wolltextil GmbH

Währung, CHF, Abschicken..., ReWool, Upcycling Kaschmir
Adresse / Anfahrt
Schönhauser Allee 50
10437 Berlin
1x Adresse:

Kollwitzstraße 52
10405 Berlin


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2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2020-11-24:
Firma: ForSchur Wolltextil GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kollwitzstraße 52, 10405 Berlin; Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von verschiedenen Waren, insbesondere Wolloberbekleidung; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Börner, Tabea, *16.02.1986, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Krake, Nina, *08.03.1985, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.10.2020

2021-09-14:
Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Verschmelzung mit der Börner & Krake OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 58842 B) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile).

2021-09-14:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Börner & Krake OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 58842 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2021-09-14:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 .

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