2007-03-27: Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Forbo Siegling GmbH.
2011-07-27: Bestellt als Geschäftsführer: Serrano-Mannsfeld, Juan, Ulm, *19.12.1969.
2013-06-04: Bestellt als Geschäftsführer: Matz, Judith-Anne, Hemmingen, *07.03.1965; Wins, Jean-Michel, Hannover, *11.04.1967. Nicht mehr Geschäftsführer: Serrano-Mannsfeld, Juan, Ulm, *19.12.1969. Prokura erloschen: Matz, Judith-Anne, Hemmingen, *07.03.1965.
2015-07-28: Prokura erloschen: Brehm, Dietrich, Wunstorf, *20.11.1962. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Henke, Christian Rudolf, Waidhaus, *20.03.1973.
2016-09-15: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kubiak, Agnieszka, Hannover, *18.01.1975.
2018-02-09: Nicht mehr Geschäftsführer: Wins, Jean-Michel, Hannover, *11.04.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Deimling, Marc Richard, Hannover, *23.07.1970.
2019-06-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Neelen, Neele, Einbeck, *29.09.1953. Prokura erloschen: Henke, Christian Rudolf, Waidhaus, *20.03.1973.
2019-06-11: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Buch, Torsten, Wedemark, *16.01.1968.
2020-09-15: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Reisinger, Reinhard, Hemmingen, *16.04.1973.
2021-03-30: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rausch, Sandra, Langenhagen, *20.05.1973.
2022-05-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.03.2022 mit der Realbelt GmbH mit Sitz in Lörrach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.