2017-07-21: VR 855: Forschungsgesellschaft für Messtechnik, Sensorik und Medizintechnik e.V. Dresden, Dresden . Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2017 sowie Beschluss der Mitgliederversammlung 04.05.2017 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der DECHEMA - Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main VR 5293) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-07-31: VR 855: Forschungsgesellschaft für Messtechnik, Sensorik und Medizintechnik e.V. Dresden, Dresden . Die Verschmelzung wurde am 27.07.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen.Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.