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Forstbetrieb Fürst zu Fürstenberg GmbH & Co. KG

Friedwald, Bewegungsjagden, Wildbret..., Jagden, Wildschaden, Elisenruhe, Ökopunkte
Adresse / Anfahrt
Josefstraße 11
78166 Donaueschingen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-07:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Josefstraße 11, 78166 Donaueschingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Forstbetrieb Fürst zu Fürstenberg Verwaltungs-GmbH, Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722333), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Fürst zu Fürstenberg, Heinrich Maximilian Egon Karl, Donaueschingen, *17.07.1950, von der Vertretung ausgeschlossen.

2020-09-11:
Der Einzelkaufmann Erbprinz zu Fürstenberg, Christian Joachim Maximilian Egon Hugo Eusebius Maria Hubert, Donaueschingen, *22.11.1977 hat als Inhaber der Firma "Forstbetrieb FzF e. K.", Donaueschingen einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2020 mit Nachtrag vom 19.08.2020 und der Versammlungsbeschlüsse vom 12.08.2020 und 19.08.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.