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Forstbetrieb Schmidbauer GmbH & Co. KG

Holzverarbeitung, Betriebshof
Adresse / Anfahrt
Gänswies 17
94089 Neureichenau
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-05-04:
Forstbetrieb Schmidbauer GmbH & Co. KG, Neureichenau (Gänswies 17, 94089 Neureichenau, Betrieb eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens sowie der Erwerb und die Verwaltung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksflächen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Forstbetrieb Schmidbauer Verwaltungs-GmbH, Neureichenau (Amtsgericht Passau HRB 6930), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit der persönlich haftenden Gesellschafterin uneingeschränkt zu vertreten.

2011-01-18:
Geschäftsanschrift: Gänswies 17, 94089 Neureichenau. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Firma und Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Schmidbauer Beteiligungs GmbH, Neureichenau (Amtsgericht Passau HRB 6930).

2014-07-23:
Die Holzverarbeitung Schmidbauer GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Neureichenau (Amtsgericht Passau HRA 11967) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.