2006-05-12: Der Verein Forstbetriebsgemeinschaft e.V. mit dem Sitz in Schwabach (Amtsgericht Nürnberg VR 10133) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 03.03.2006 und der Mitgliederversammlung desübertragenden Vereins vom 03.03.2006 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.