2008-09-29: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 100.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Gegenstand geändert; nun: a) Handel, Im- und Export von Kraftfahrzeugen, insbesondere der Automobilmarke "Bentley", und Automobilzubehör, die Vermietung von Kraftfahrzeugen und die Durchführung von Kraftfahrzeugreparaturen, b) der Betrieb einer Agentur für Werbung, Verkaufsförderung und Direktmarketing, insbesondere für die Automobilbranche, c) der Handel, Im- und Export von Wassersportfahrzeugen, -geräten sowie Luftfahrzeugen, -geräten und Zubehör, die Vermietung (Charter) sowie die Vermittlung von Wassersportfahrzeugen und -geräten sowie Luftfahrzeugen und -geräten und deren Wartung oder Reparatur, d) der Handel mit Werbeartikeln, Textilien und Lederwaren, Accessoires und Uhren, Hifi und Telekommunikationsgeräten aller Art. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Forstner, Robert, Kaufmann, Stuttgart, *30.07.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-08: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Excalibur Deutschland-Vertriebsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14098) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.