2013-10-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.09.2013. Geschäftsanschrift: Im Gewerbepark A 15, 93059 Regensburg. Gegenstand des Unternehmens: Fort- und Weiterbildung, insbesondere von medizinischem Fachpersonal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pschick, Markus, Wenzenbach, *05.04.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Pschick, Kerstin, Wenzenbach, *05.04.1975.
2013-12-13: Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Fortbildungsakademie - Markus Pschick e.K., Inhaber Markus Pschick mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRA 8920) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag und -erklärung vom 18.11.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.11.2013 sämtliche Aktiva und Passiva des unter der Firma Fortbildungsakademie - Markus Pschick e.K., Inhaber Markus Pschick geführten einzelkaufmännischen Unternehmens mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRA 8920) als Gesamtheit übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.