2006-09-04: Foto-Maurer GmbH & Co. KG, Kaiserslautern (Marktstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Betrieb eines Fotogeschäfts sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und insbesondere auch die Vermietung von Grundbesitz.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Foto-Maurer Verwaltungsgesellschaft mbH, Kaiserslautern (Kaiserslautern HRB 30154).
2006-09-04: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.04.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.04.2006 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.04.2006 das Vermögen derFa. Foto-Maurer Inh. Jürgen Maurer e.K. mit Sitz in Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 1715) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-09-04: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.08.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: