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Fox Smartapart GmbH

Adresse / Anfahrt
In den Wiesen 38
56070 Koblenz
1x Adresse:

Löhrstraße 100
56068 Koblenz


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2011. Geschäftsanschrift: In den Wiesen 38, 56070 Koblenz. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist der Kauf, der Verkauf und die Verwaltung von Immobilien aller Art, wozu Hotelimmobilien gehören. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fuchs, Martin, Koblenz, *15.08.1961, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-04-25:
Mit der MANAKO Holding GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 22040) als herrschendem Unternehmen ist am 12.03.2012 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2012 zugestimmt.

2014-01-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Wettbewerbsklausel), § 11 und § 12 beschlossen.

2017-01-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Fox Smartapart GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist der Kauf, der Verkauf, die Verwaltung und der Betrieb von Immobilien aller Art, wozu Hotelimmobilien gehören.

2019-01-17:
Der mit der MANAKO Holding GmbH mit Sitz in Koblenz am 12.03.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.03.2018 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.