2007-03-27: Firma: The Globe Events GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Planung, Organisation, Durchführung und Vermarktung von Veranstaltungen aller Art, die Erstellung und Umsetzung von Marketingkonzepten und Werbemaßnahmen sowie sämtliche Geschäfte und Dienstleistungen, die hiermit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Krüger, Frank, *28.12.1969, Hamburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Thomas, Christian, *21.07.1972, Hamburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.02.2007.
2008-12-23: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Am Karlsbad 8 - 10, 10785 Berlin.
2009-06-10: Firma: Fox and Rabbit GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.05.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..
2011-01-24: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Am Karlsbad 15, 10785 Berlin.
2012-03-23: Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Thomas, Christian.
2013-09-18: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SWISS CIRCUS the event company GmbH mit dem Sitz in Wardenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 201638) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2014-09-01: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage ist die Fox and Rabbit Services GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 106681 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.