2017-06-01: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 13 Abs. 1 des Ingenieurkammergesetzes Baden-Württemberg, sowie die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, insbesondere Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf den Gebieten des Ingenieurwesens; dazu gehören auch die Vertretung des Auftraggebers mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Partner: Dipl.-Ing. (FH) Frömmrich, Kurt, Bauingenieur, Ingersheim, *05.04.1957; Dipl.-Ing. (FH) Mohr, Thomas, Bauingenieur, Herrenberg, *26.06.1959.