2007-11-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1983. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Sitz) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Der Sitz ist von Leinfelden-Echterdingen (Stuttgart HRB 226116) nach Teningen verlegt. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Bauelementen, Geräten und Anlagen der elektrischen Energietechnik und verwandter Gebiete sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Herbst, Peter, Kenzingen, *19.03.1958.
2011-12-19: Geschäftsanschrift: Tscheulinstraße 21 a, 79331 Teningen. Mit der "Berliner Elektro-Technik GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 226115) wurde am 25.11.2011 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 25.11.2011 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2014-01-20: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Sehmsdorf, Matthias, Calw, *17.01.1964.
2015-07-16: Bestellt als Geschäftsführer: Lösch, Achim, Heitersheim, *07.02.1964. Nicht mehr Geschäftsführer: Herbst, Peter, Kenzingen, *19.03.1958.
2017-10-26: Nicht mehr Geschäftsführer: Lösch, Achim, Heitersheim, *07.02.1964.
2018-09-19: Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dr. Sehmsdorf, Matthias, Calw, *17.01.1964, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Berliner Elektro-Technik GmbH", Tuttlingen am 25.11.2011 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag (richtig: Gewinnabführungsvertrag) ist mit Wirkung zum 31.12.2016 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.