2017-02-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2017. Geschäftsanschrift: Bleichstraße 15, 51063 Köln. Gegenstand: der Handel mit und die Vermietung von professioneller Video- und Computertechnik sowie Dienstleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikation, insbesondere die Beratung, Konzeption, Planung und Realisation von technischen Installationen in diesem Bereich, ferner die Konzeption, Planung und Realisation von Medieninhalten (z. B. Filme, Präsentationen, interaktive Programmierungen). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nickels, Tobias, Köln, *31.01.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-06-19: Änderung zur Geschäftsanschrift: Philippstraße 39a, 50823 Köln.
2021-02-03: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Ergänzung in Abschnitt X. um Absatz 27 beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Toyota-Allee 47a, 50858 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Disselbeck, Florian, Köln, *18.10.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Nickels, Tobias, Köln, *31.01.1985.
2021-05-25: Nicht mehr Geschäftsführer: Nickels, Tobias, Köln, *31.01.1985.
2021-08-02: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.07.2021 mit der IXPI GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 94364) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.