2007-12-10: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner der Steuerberater ist, vertritt einzeln. Ein Partner der nicht Steuerberater ist, vertritt die Partnerschaft gemeinsam mit einem Partner der Steuerberater ist. Die Partner können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Partner: Franke, Reiner, Steuerberater, Ettenheim, *17.06.1972; Kirner, Markus, Steuerberater, Ettenheim, *23.12.1966, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.