2008-05-08: Franken Elektro GmbH & Co. KG., Erkrath (Schildsheider Straße 142, 40699 Erkrath, Gegenstand des Unternehmens sind Elektroinstallationen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Franken Verwaltungs GmbH, Erkrath (Amtsgericht Wuppertal HRB 21086), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-06-12: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 21.05.2008j das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Franken, Andreas, Erkrath, 26.05.1966, unter der Firma Andreas Franken Elektroinstallationen e.K. in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal HRA 22432) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-06-12: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.06.2008 wirksam geworden.