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Frankenförder Forschungsgesellschaft mbH

Landwirtschaft, Veterinärmedizin, Lebensmittelwissenschaft..., Maßnahmen für Tiergesundheit, FFG, Beschlusses, ProtecTier, Netzwerktreffen, Lebensmittelproduktion, EMITI
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Potsdamer Straße 18a
14943 Luckenwalde
2x Adresse:

Chausseestraße 10
10115 Berlin


Meeraner Straße 1
12681 Berlin


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10 Ansprechpartner/Personen
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mind. 10 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2008-03-11:
Gegenstand: Forschung und Entwicklung mit gezielter Überführung der Ergebnisse in die gesellschaftliche Praxis, die Bildung sowie eine im öffentlichen Interesse stehende Beratung. Forschung und Entwicklung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, anderen Forschungsträgern u.a. mit Instituten der Frauenhofer- Gesellschaft, Bundes- und Landesforschungseinrichtungen. Schwerpunktgebiete für die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind: Agrarwirtschaft, Veterinärmedizin, Ernähungswirtschaft,Lebensmittelsicherheit und Umweltökologie; Biotechnologische Verfahren einschließlich von Biorecycling und Ressourcenökologie; Verfahrenstechnische Entwicklungen im Rahmen von innovativen Technologien; Versuchsmodellierung, Versuchstechnik und Versuchsdurchführung (Feldversuche). Bildung beinhaltet die Ausbildung von Spezialisten in Verbindung mit staatlich anerkannten Bildungsträgern; Weiterbildung in Verbindung mit Wissens- und Technologietransfer von Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung, Ausbildung von Praktikanten und Diplomanden. Öffentlichwirksame Beratungsleistungen über Publikationen (Fachbücher, Fachzeitschriften, Internetpräsentationen), Allgemeinbildende und wissenschaftliche Vorträge u.a. zum Verbraucherschutz, Ökologische und ökonomische Beratungsleistungen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 1 (Firma); § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft); § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen); § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr); § 6 (Geschäftsführung und Vertretung); § 12 (Jahresabschluss) und § 18 (Schlussbestimmungen)..