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Franz Berger Laser-Bandstahlschnitte GmbH & Co. KG

Stanzformen, Stanzformenbau, Montagefläche..., Ausbrechwerkzeuge, Nutzentrennwerkzeuge, Papierindustrie, Fertigungstechnik, Gegenzurichtung, Laser-Flachbettstanzformen
Adresse / Anfahrt
Mittelstraße 48
37412 Hörden am Harz
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-14:
(Herstellung und Reparatur von Stanzwerkzeugen jeglicher Art. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile ihres Betriebes an nahe stehende Unternehmen zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichen oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise zu pachten. Im Übrigen ist die Gesellschaft befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und Organschaftsverhältnisse einzugehen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mittelstraße 48, 37412 Hörden. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Franz Berger Verwaltungs GmbH, Hörden (Amtsgericht Göttingen HRB 205546), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-06-20:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.02.2019 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.05.2019 das Vermögen der Franz Berger Laser-Bandstahlschnitte e.K. Inhaber Gunter Berger mit Sitz in Hörden als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-06-27:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.06.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.