2009-10-02: Die Gesellschafterversammlung hat am 31.07.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 5 (Geschäftsführung, Vertretung), § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 8 (Wettbewerb) zu ändern.
2009-12-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 mit Änderungen vom 14.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 19.08.2009 und 14.12.2009 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2009 und 14.12.2009 mit der Famulla GmbH mit Sitz in Lehrte (Amtsgericht Hildesheim HRB 35895) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.