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Franz Wilhelm Langguth Erben GmbH & Co. KG

Einzelhandel, Weinbar, SONTINO®..., BioVegan, CORTEZ®, POT®, Volljährigkeit, Alkoholkonsum, Markenwein-Kellerei, Moselweinkellerei, Himmlisches, Tröpfchen
Adresse / Anfahrt
Dr.-Ernst-Spies-Allee 2
56841 Traben-Trarbach
2x Adresse:

Neukölln
Thiemannstraße 1
12059 Berlin


Über den Weinbergen 2
56841 Traben-Trarbach


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12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.02.2009 mit der Bacchus Spedition GmbH mit Sitz in Traben-Trarbach (Amtsgericht Wittlich HRB 21109) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-05-02:
Prokura erloschen: Seibert, Helmut G., Kaufmann, Gutenberg.

2011-05-04:
Prokura erloschen: Seibert, Helmut G., Kaufmann, Gutenberg.

2015-08-14:
Weiterhin, nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis, Persönlich haftender Gesellschafter: Deutsche Markenwein-Kellerei Selection Langguth Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Traben-Trarbach , mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-30:
Prokura erloschen: Blümling, Heinz W., 11.11.1950, Klausen.

2018-12-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2018 mit der St. Fernando Cortez Weinimport GmbH mit Sitz in Traben-Trarbach verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-01-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2018 mit der Schoppenstecher Weinvertrieb GmbH mit Sitz in Traben-Trarbach verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-01-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2018 mit der Mont Royal Barois Kellerei GmbH mit Sitz in Traben-Trarbach verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-01-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2018 mit der Eduard Saarbach & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Traben-Trarbach verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-01-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2019 mit der Moritz Thienelt GmbH mit Sitz in Traben-Trarbach verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-01-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2019 mit der Grafschafter Weinkellerei GmbH. Manfred Eitel Friedrich Freiherr von Schlieben mit Sitz in Traben-Trarbach verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-01-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2019 mit der Edouard Ch. Tavan et compagnie Provence GmbH mit Sitz in Traben-Trarbach verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-01-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2019 mit der Schmoll & Boerner GmbH mit Sitz in Traben-Trarbach verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-03-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2019 mit der Scandinavian Bobcat Europe GmbH mit Sitz in Traben-Trarbach verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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