2018-04-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2018. Geschäftsanschrift: Reifenstuelstraße 6, 80469 München. Gegenstand des Unternehmens: Angebot von Kreativdienstleistungen insbesondere aus dem Bereich der Schriftgestaltung, Durchführung von Live-Workshops u.a. in vorgenannten Bereichen, Betrieb eines Online-Shops mit Waren und digitalen Produkten, Vermietung der Geschäftsräume und Kooperationen mit anderen Anbietern aus der Kreativwirtschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Cappell, Tanja Elisa, Ebenhausen, *04.06.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-25: Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Tanja "Frau Hölle" Cappell e.K. mit dem Sitz in München und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 01.08.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2018 und Zustimmung des Inhabers vom 01.08.2018 das unter der Firma Tanja "Frau Hölle" Cappell e.K. mit Niederlassung in München (Amtsgericht München HRA 108658) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann / der Einzelkauffrau Cappell, Tanja Elisa, Ebenhausen, *04.06.1985 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-31: Die Ausgliederung wurde am 28.08.2018 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .