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Freewave GmbH

IT-Dienstleister, Computerunternehmen, IT-Systeme..., Geschäftstreibender
Adresse / Anfahrt
Am Alten Viehmarkt 5
84028 Landshut
1x Adresse:

Erlenstraße 25
84155 Bodenkirchen


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 2017
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2017-12-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2017. Geschäftsanschrift: Am Alten Viehmarkt 5, 84028 Landshut. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistung im Bereich IT und Handel und Vertrieb von Konsumgütern, soweit dies nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Freimüller, Robert, Bodenkirchen, *21.04.1986; Weber, Mike, Vilsbiburg, *03.12.1994, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2018 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Bodenkirchen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lilienstraße 1, 84155 Bodenkirchen.

2019-08-27:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Erlenstraße 25, 84155 Bodenkirchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Freimüller, Robert, Bodenkirchen, *21.04.1986. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Weber, Mike, Bodenkirchen, *03.12.1994, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-04-12:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2021 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Weber Mike, Bodenkirchen, *03.12.1994, verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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