2013-12-13: (Handel mit EDV Hardware und Software, die Systemberatung in allen EDV Geschäftsbereichen, die Herstellung von eigenen EDV-Programmen und deren Vertrieb, auch über Lizenzverträge.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Riegeler Straße 12, 79111 Freiburg im Breisgau . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Freicon Verwaltungs GmbH, Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 7682), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-07-18: Firma geändert; nun: Freicon GmbH & Co. KG. Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Freicon Verwaltungs GmbH, Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 7682), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Aktiengesellschaft "Freicon AG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 6629) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.07.2014 aus ihrem Vermögen ihre gesamte Aktiva und Passiva auf der Grundlage der Ausgliederungsbilanz zum 01.01.2014 - mit Ausnahme der im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag ausdrücklich ausgenommenen Vermögensgegenstände - auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der Freicon AG begründeten Verbindlichkeiten, die nicht gemäß dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 15.07.2014 von der Gesellschaft übernommenen wurden, ist ausgeschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.