2013-07-08: Der Verein ist durch Verschmelzung des Vereins Freie Sportvereinigung Harburg v. 1893 e.V. mit Sitz in Hamburg (69 VR 4755) und des Vereins S.V. Rönneburg von 1923 e.V. mit Sitz in Hamburg (69 VR 3688) nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2013 neu gegründet worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.