2008-10-08: DYNAMISCHE Bürgerschaft Planegg/Martinsried (D.B.P/M.) e.V. mit dem Sitz in Planegg (Amtsgericht München VR 17409) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 3.7.2008 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammmlungen vom 30.7.2008 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.