2010-07-13: VR 54 - 12.07.2010-: 1. Fussballclub Pforzheim 1896 e.V.: Der Verein ist durch Verschmelzungsvertrag vom 23.06.2010 und Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine vom 20.05.2010 und 27.05.2010 auf den "1. Club für Rasenspiele Pforzheim 1896 e.V." verschmolzen (Amtsgericht Pforzheim VR 25). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.