2020-06-23: VR 60998: Freie Wählergemeinschaft Lage e. V., Lage . Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.05.2020 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2020 mit dem Verein Bürgerbewegung für Lage e.V. mit Sitz in Lage (Amtsgericht Lemgo, VR 61447) verschmolzen. Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2020 hat anschließend die vollständige Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, durch das Gericht als ihnen gegenüber bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden,Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.