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Freie Waldorfschule Göttingen

Schule, Gttingen, Niwarstein..., Schulbüro, EduPage, Schultagen, Weende
Adresse / Anfahrt
Arbecksweg 1
37077 Göttingen
1x Adresse:

Harster Berg 3
37120 Bovenden


Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-05-29:
Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Waldorfschul-Förderverein Göttingen e.V. am 14.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-05-29:
Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.02.2012 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.02.2012 mit dem Waldorfschul-Förderverein Göttingen e.V. mit Sitz in Göttingen (AG Göttingen VR 1482) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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