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Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V.

Veranstaltungsräumen, Bandproben, Joe Vasco..., Kleinkunstveranstaltungen, Kulturprojekten, Kunsthandwerksmärkten
Adresse / Anfahrt
Olgastraße 45
74072 Heilbronn
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-03-25:
VR 725040: Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V., Heilbronn . Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbereichs Jugendkultur/Popbüro (Abteilung Kultur mit allen Aktiva und Passiva) aus dem Vermögen des Vereins "Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e. V. (SKJR)", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart VR 100442) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.11.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-03-25:
VR 725040: Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V., Heilbronn . Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbereichs Jugendkultur/Popbüro (Abteilung Kultur mit allen Aktiva und Passiva) aus dem Vermögen des Vereins "Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e. V. (SKJR)", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart VR 100442) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.11.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.

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