2006-08-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2004 Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Haltern (bisher Amtsgericht Gelsenkirchen - HRB 7805 -) nach Dülmen beschlossen. Gegenstand: Übernahme der persönlichen Haftung der F1-Dienstleistungs Center GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Freiesleben, Joachim, Haltern, *20.07.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-03-15: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt zum Liquidator: Freiesleben, Joachim, Haltern, *20.07.1967, einzelvertretungsberechtigt.
2021-03-24: geänderte Geschäftsanschrift: Geißheide 28, 48249 Dülmen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Liquidator, nunmehr wieder bestellt zum Geschäftsführer: Freiesleben, Joachim, Dülmen, *20.07.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
2021-07-15: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1, 2 und 3 und und mit ihr die Änderung der Firma und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: FREIESLEBEN GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist neben der Vermietung von Betriebsvorrichtungen das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Vornahme von Maklertätigkeiten. Zum Unternehmensgegenstand gehört ferner der Betrieb eines Reitsportartikelhandels.
2022-01-13: Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der FREIESLEBEN Vermögensholding GmbH, Dülmen (Amtsgericht Coesfeld, HRB 19817) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.12.2021 Teile des Vermögens der FREIESLEBEN Vermögensholding GmbH mit Sitz in Dülmen (Amtsgericht Coesfeld, HRB 19817) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-24: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.01.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.