2014-03-04: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 31.01.2013 mit dem Verein Freiwillige Feuerwehr Rodgau Jügesheim mit Sitz in Rodgau (Amtsgericht Offenbach am Main VR 4438) verschmolzen. Gleichzeitig wurde § 1 Ziffer 1 der Satzung (Name) geändert.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.