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Freiwillige Soziale Dienste (FSD) Bistum Münster gGmbH

FSJ, Einsatzstellen, Freiwilligendienst..., Einsatzstelle, Freiwilligendienste, Bildungsarbeit, Altenheim Friedrichsburg
Adresse / Anfahrt
Hafenstraße 29-31
48153 Münster
2x Adresse:

Erler Straße 25
46514 Schermbeck


Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster


Kontakt
33 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 33 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2005-05-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2005. Gegenstand: I. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. II. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Angebote von Einsatzmöglichkeiten in freiwiligen Diensten, die im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. Freiwilligen Ökologischen Jahres geleistet werden, und weiteren Angeboten, die der Förderung des freiwilligen sozialen oder ökologischen Engagements dienen. Während der Einsatzzeit wird die fachliche und pädagogische Begleitung des/der Freiwilligen gewährleistet mit dem Ziel, das Veranwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken, soziale Erfahrungen zu vermitteln und das Umweltbewusstsein zu stärken. III. Der Betrieb der Gesellschaft erfolgt aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Gesellschafter und der katholischen Kirche. Die Grundordnung des krichlichen Dienstes in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung. IV. Die Gesellschaft unterliegt der bischöflichen Aufsicht. Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen der Zustimmung desBischofs. V. Die Gesellschaft ist Mitglied im Deutschen Caritasverband. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Frank, Angelika, Haltern, *27.07.1954. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

2005-08-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 14 (Dauer/Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.

2010-04-07:
Geschäftsanschrift: Rosenstraße 17, 48143 Münster.

2012-07-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer I und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer II Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen sowie den Wortlaut der Überschrift und der Präambel angepasst. Neue Firma: Freiwillige Soziale Dienste (FSD) Bistum Münster gGmbH. Geschäftsanschrift: Hafenstraße 29-31, 48153 Münster. Neuer Unternehmensgegenstand: I. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. II. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Angebote von Einsatzmöglichkeiten in freiwilligen Diensten, die im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. Freiwilligen Ökologischen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes geleistet werden und weiteren Angeboten, die der Förderung des freiwilligen sozialen oder ökologischen Engagements dienen. Während der Einsatzzeit wird die fachliche und pädagogische Begleitung des/der Freiwilligen gewährleistet mit dem Ziel, das Veranwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken, soziale Erfahrungen zu vermitteln und das Umweltbewusstsein zu stärken. III. Der Betrieb der Gesellschaft erfolgt aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Gesellschafter und der katholischen Kirche. Die Grundordnung des krichlichen Dienstes in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung. IV. Die Gesellschaft unterliegt der bischöflichen Aufsicht. Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen der Zustimmung des Bischofs. V. Die Gesellschaft ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.

2015-05-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft), in § 3 (Gemeinnützigkeit), in § 4 (Stammkapital), in § 9 (Aufsichtsrat) und eine Änderung der Präambel beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: I. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke ( 52 Abs. 2 Nr. 25). II. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Angebote von Einsatzmöglichkeiten in freiwilligen Diensten, die im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) geleistet werden und weiteren Angeboten, die der Förderung des freiwilligen sozialen oder ökologischen Engagements dienen. Während der Einsatzzeit wird die fachliche und pädagogische Begleitung des/der Freiwilligen gewährleistet mit dem Ziel, das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken, soziale Erfahrungen zu vermitteln und das Umweltbewusstsein zu stärken. III. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirkflcht werden durch Mittelbeschaffung zur Förderung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. IV. Der Betrieb der Gesellschaft erfolgt aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Gesellschafter und der katholischen Kirche. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes in der jeweils gültigen Fassung im Bistum Münster findet Anwendung. V. Die Gesellschaft unterliegt der bischöflichen Aufsicht. Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen der Zustimmung des Bischofs. VI. Die Gesellschaft ist Mitglied im Deutschen Caritasverband e.V. Ihre Mitarbeiter/innen werden nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) eingruppiert und vergütet.

2018-10-11:
Bestellt zum Geschäftsführer: Stegemann, Kerstin, Münster, *22.05.1985. Nicht mehr Geschäftsführer: Frank, Angelika, Haltern, *27.07.1954.

2020-02-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Geschäftsführung) beschlossen.

2021-10-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung) und § 9 (Aufsichtsrat) beschlossen. I. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25) AO sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. II. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Angebote von Einsatzmöglichkeiten in freiwilligen Diensten, die im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) geleistet werden und weiteren Angeboten, die der Förderung des freiwilligen sozialen oder ökologischen Engagements dienen. Auch Interessierte aus dem internationalen Ausland können ein FSJ oder BFD in den Einsatzstellen der FSD leisten. Dazu unterhält die FSD Kontakte zu Akteuren und Partnerschaftsarbeit. Während der Einsatzzeit wird die fachliche und pädagogische Begleitung des/der Freiwilligen gewährleistet mit dem Ziel, das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken, soziale Erfahrungen zu vermitteln und das Umweltbewusstsein zu stärken. III. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung zur Förderung der in § 2 Abs. I genannten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. IV. Der Betrieb der Gesellschaft erfolgt aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Gesellschafter und der katholischen Kirche. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes in der jeweils gültigen Fassung im Bistum Münster findet Anwendung. V. Die Gesellschaft unterliegt der bischöflichen Aufsicht. Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen der Zustimmung des Bischofs. VI. Die Gesellschaft ist Mitglied im Deutschen Caritasverband e.V. Ihre Mitarbeiter/innen werden nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) eingruppiert und vergütet.

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