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Fressnapf Köln GmbH

Haustierservice, Tierhandlung, Aquaristikabteilung..., XXL
Adresse / Anfahrt
Bonner Wall 112
50677 Köln
7x Adresse:

Sürther Straße 92-94
50996 Köln


Rudolf-Diesel-Straße 32
51149 Köln


Koblenzer Straße 1-9
50968 Köln


Subbelrather Straße 387-407
50825 Köln


Rösrather Straße 465
51107 Köln


Horbeller Straße 2-4
50858 Köln


Kalker Hauptstraße 296
51103 Köln


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13 Ansprechpartner/Personen
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mind. 13 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2010-08-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2010. Geschäftsanschrift: Bonner Wall 112, 50677 Köln. Gegenstand: im Rahmen des Franchise-Vertrages mit der FRESSNAPF Tiernahrungs GmbH der Verkauf von Tierbedarf und lebenden Tieren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pilz, Michael, Köln, *08.01.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Fressnapf Pilz e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 27832 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.07.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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