2007-07-05: Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: Freytag & Petersen GmbH & Co.KG. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: , Niederlassung Dortmund, 44149 Dortmund; , Niederlassung Trierweiler, 54311 Trierweiler.
2010-01-22: Nach Änderung nunmehr: Geschäftsanschrift: Longericher Str. 215 - 221, 50739 Köln. Nach Änderung der Geschäftsanschrift der Zweigniederlassungen nunmehr: Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: , Niederlassung Dortmund, 44149 Dortmund, Geschäftsanschrift: Overhoffstraße 50, 44149 Dortmund; , Niederlassung Trierweiler, 54311 Trierweiler, Geschäftsanschrift: Im Langengrund , 54311 Trierweiler.
2012-12-20: Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Persönlich haftender Gesellschafter: "FREYPETER" Verwaltungsgesellschaft H.H. Best mit beschränkter Haftung, Köln (AG Köln HRB 5498), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-11: Nach Änderung der Schreibweise der Firma weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: FREYPETER Verwaltungsgesellschaft H.H. Best mit beschränkter Haftung, Köln , mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 und der Gesellschafterversammlung der IGEPA Systems GmbH vom 25.08.2017 Teile ihres Vermögens (Teilbetrieb Large-Format-Printer) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die IGEPA Systems GmbH mit Sitz in Garching bei München, Landkreis München (Amtsgericht München, HRB 235085) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.