2011-09-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2011 mit Änderung vom 29.07.2011. Geschäftsanschrift: Föhrenstr. 11, 78532 Tuttlingen. Gegenstand: die Erstellung von Heizungs- und Sanitäranlagen im Bereich Haustechnik, die Wartung dieser Anlagen und die Ausführung von Flaschnerarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Frick, Harald, Bad Dürrheim, *30.01.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Frick, Harald, Bad Dürrheim, *30.01.1969 als Inhaber der Firma "Braun-Frick, Inh. Harald Frick e.K. Sanitär und Heizung", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 725527) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 06.07.2011 mit Nachtrag vom 18.07.2011 und vom 29.07.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.