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Fricke rail construction GmbH

Gleisen und Weichen, Vergütung und Zuschläge, Zuschläge für Nacht..., Feiertagsarbeit
Adresse / Anfahrt
Am Beiksoll 10
18211 Ostseebad Nienhagen
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2019. Geschäftsanschrift: Kliffstraße 13, 18211 Ostseebad Nienhagen. Gegenstand: Durchführung von Gleis- und Tiefbauarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fricke, Klaus-Dieter, Ostseebad Nienhagen, *14.12.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-06-16:
Änderung der Geschäftsanschrift: Am Bikesoll 10, 18211 Ostseebad Nienhagen.

2020-06-26:
Aufgrund Unrichtigkeit, nun: Geschäftsanschrift: Am Beiksoll 10, 18211 Ostseebad Nienhagen.

2020-08-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung mit der Firma Klaus-Dieter Fricke e.K., Ostseebad Nienhagen (Amtsgericht Rostock HRA 4670) beschlossen. 25.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 17.08.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2020, das von Herrn Klaus-Dieter Fricke,Ostseebad Nienhagen, *14.12.1974 als Inhaber unter der Firma Klaus-Dieter Fricke e.K. mit Niederlassung in Ostseebad Nienhagen (Amtsgericht Rostock HRA 4670) betriebenen Unternehmen übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.08.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.